GÄSTEREGELUNG 2023

Diese Regelung, die Preisliste und die Buchungsbedingungen, die ein wesentlicher Bestandteil davon sind, sind am Eingang des Campingplatzes sichtbar und auch auf der Webseite verfügbar. Der Gast, der den Campingplatz betritt, erkennt die Bestimmungen vorbehaltlos an.

ANKUNFT
1) Der Eintritt neuer Gäste ist von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr geplant. Bereits angemeldete Gäste haben zu Fuß freien Zutritt, während die Einfahrt mit Fahrzeugen nur auβer der Ruhezeit erfolgen kann.

2) Bei der Ankunft muss der Camper zur Aufnahme erscheinen, einen Ausweis vorzeigen und das Anmeldeformular unterschreiben. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der Aufzeichnungen zu überprüfen, Unstimmigkeiten zu melden und Änderungen der An- und Abreise von Personen vorab mitzuteilen.

3) Jeder einzelne Gast erhält ein Armband mit der Funktion eines Campingpasses, das am Eingang und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen ist.

4) Fahrzeuge erhalten einen Campingausweis, der an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit Campingausweisen ausgestattet sind.

5) Der Eingang von Minderjährigen ohne Begleitung eines Erwachsenen, der für sie gesetzlich verantwortlich ist, ist nicht gestattet. Die Haftung bezieht sich auch auf Verhaltensweisen, die die Ruhe, die Sicherheit und die Hygiene der Gäste stören, sowie auf Sach- und Personenschäden.

6) Der Zugang und die Anwesenheit von Unbefugten auf dem Campingplatz beinhaltet:

  • Verstoß gegen die Verordnung der öffentlichen Sicherheit (Artikel 109 des TULPS);
  • Verstoß des Wohnsitzes (Artikel 614 des Strafgesetzbuches);
  • Eindringen in Grundstücke und Gebäude (Artikel 633 des Strafgesetzbuches);
  • Diebstahl von Dienstleistungen (Artikel 624 des Strafgesetzbuches);
  • Vertragsbetrugsdelikte.



ABFAHRT UND BEZAHLUNG
1) Das Zahlen der Aufenthalte erfolgt nach Anzahl der Nächte.                                

2) Die Gäste müssen die Rechnung am Anreisetag begleichen, sofern nicht anders mit der Direktion vereinbart. Der Restbetrag muss auf jedem Fall am Tag vor der Abreise bezahlt werden.
3) Die Kasse ist von 8:30 bis 12:30 und von 16:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.                      

4) Die Zahlung kann per Kreditkarte (Visa, Mastercard, Maestro), Debitkarte oder in bar bis zu einem Höchstbetrag von 4999,99 € erfolgen, wie es die geltende Gesetzgebung vorschreibt.

5) Die Abreise von den Stellplätzen muss bis 12:00 Uhr erfolgen. Die Abreise aus den Wohneinheiten muss bis 10:00 Uhr erfolgen, nach Abgabe der Schlüssel an die Rezeption. Nach diesen Bedingungen und der überschrittenen Uhrzeit, wird eine zusätzliche Nacht berechnet.

 

TÄGLICHE BESUCHER                                                                                                              

1) Personen, die Campers besuchen möchten, müssen eine Erlaubnis erfragen und am Empfangsbüro einen Personalausweis abgeben. Besucher dürfen von 8:30 bis 21:30 Uhr eintreten (Ausfahrt bis 22:00 Uhr). Überschreitet der Aufenthalt die Dauer von zwei (2)  Stunden, ist der reguläre Eintritt zu entrichten. Das voraussichtliche Entgelt ist am Besuchstag zu entrichten und kann nicht vom Konto abgebucht werden.

2) Jedes Fahrzeug wird vorzugsweise außerhalb des Campingplatzes geparkt oder andernfalls, wo evtl. vom Personal angegeben und unterliegt dem in der Preisliste angezeigten Preis.

3) Der Camp Gast hat dafür zu sorgen, dass seine Besucher im Besitz der Berechtigung des Empfangsbüro sind und ist für deren Verhalten innerhalb des Camps verantwortlich.


WAHL UND VERWENDUNG DER STELLPLÄTZE
1) Der Camper muss bei der Auswahl des Stellplatzes den Anweisungen des Personals Folge leisten.

2) Alle Geräte, einschließlich Fahrzeuge, müssen ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes und gemäß den Anweisungen des Personals platziert werden. Jeder, der sein Auto außerhalb seines Stellplatzes parken möchte, muss den entsprechenden Tarif eines weiteren Autos bezahlen und den Anweisungen der Direktion folgen.

3) Die Installation von mehr als einem Wohnmobil oder Wohnwagen pro Stellplatz ist nicht gestattet, es sei denn, diese ist von dem Personal genehmigt worden.

4) Das Aufstellen von Zäunen jeglicher Art und von Pfählen ist verboten.

5) Weiterhin ist das Anbinden von Gegenständen an Bäumen, Straßenlaternen, Strommasten und von Seilen in Augenhöhe verboten. Für die Nutzung von Hängematten und das Aufhängen der Wäsche, sollte der Gast vorzugsweise spezielle Einrichtungen und Wäscheständer nutzen. Der Gast hat dennoch für die Aufrechterhaltung eines Notdurchganges zu sorgen.

6) Jede Änderung des Stellplatzes muss im Voraus vom Personal genehmigt werden.

 

WOHNEINHEITEN
1) Die Wohneinheiten stehen ab 16:00 Uhr zur Verfügung und müssen bis spätestens 10:00 Uhr geräumt werden.

2) Reservierungen müssen ausschließlich über das Personal vorgenommen werden und werden erst nach Zahlung der Anzahlung und Bestätigung bestätigt.
3) Bei der Ankunft müssen die Gäste den Betrag für den gesamten Zeitraum bezahlen.
4) Die Ausstattung der Mobilheime ist den Preislisten, im Büro erhältlich, beschrieben.

5) Beschädigungen oder Fehlfunktionen der Einrichtungen hat der Gast unverzüglich der Direktion zu melden.

6) Die Miete der Wohneinheiten ab mindestens 7 Nächten berechtigt zu einem wöchentlichen Wechsel der Bettwäsche; weitere Wechsel sind mit dem Sekretariat abzustimmen und unterliegen dem jeweiligen Tarif.
7) Tiere können in den Wohneinheiten mit vorheriger Genehmigung des Personals und gegen Zahlung des in der Preisliste angegebenen Preises zugelassen werden.



BOOTSBRǗCKE
1) Die Nutzung des Piers unterliegt der Genehmigung des Personals und den geltenden Tarifen.
2) Der Liegeplatz wird vom Personal ausgewiesen.
3) Das Boot muss ordnungsgemäß verankert und festgemacht werden, um Personen oder Sachen nicht zu beschädigen. Gegebenenfalls muss es mit Kotflügeln ausgestattet werden. Die Verantwortung trägt jedoch der Liegeplatznutzer.
4) Gäste mit Liegeplätzen erhalten nach einer Kaution von 5,00 € die Schlüssel des Tores, das einen direkten Zugang zum Pier ermöglicht.

Die Kaution wird bei Rückgabe der Schlüssel zurückerstattet. Bei Schlüsselverlust verfällt die Kaution.

5) Die Benutzung des Tores, das einen direkten Zugang zum Pier ermöglicht, ist zwischen 7:00 und 23:00 Uhr gestattet. Die Gäste müssen sicherstellen, dass das Tor geschlossen bleibt, um den Zugang zum Campingplatz durch Fremde zu verhindern, andernfalls werden die Schlüssel und der Liegeplatz entzogen.

 

HUNDE UND ANDERE HAUSTIERE
1) Tiere unterliegen den in der Preisliste aufgeführten Tarifen unabhängig von Gewicht und Rasse, sowohl auf den Stellplätzen als auch in den Mobilheimen. Die Aufnahme von Hunden oder anderen Tieren muss mit der Direktion vereinbart werden, die den Impfausweis mit den entsprechenden Impfungen anfordern kann. Die Verantwortung für den Impfausweis unterliegt jedoch dem Gast.
2) Die Verwendung einer Leine ist obligatorisch, auch in der Anwesenheit des Eigentümers und auf dem eigenen Stellplatz. Jeder Aufbau von kleinen Zäunen als Ersatz für die Leine muss von der Direktion genehmigt werden.                                                      3) Tiere sollten nicht direkt aus Trinkbrunnen oder anderen öffentlich genutzten Wasserhähnen trinken.

4) Für das Waschen von Tieren ist am Eingang des Campingplatzes eine spezielle Stelle eingerichtet; es ist verboten die Trinkbrunnen oder andere Wasserhähne zu diesem Zweck zu benutzen.

5) Tiere haben keinen Zugang zum Poolbereich oder zu den Toiletten.

6) Die Besitzer sind für das Verhalten ihrer Tiere verantwortlich und haben dafür zu sorgen dass sie sich nicht frei auf dem Campingplatz umherbewegen und die Stille, insbesondere in der Ruhezeit, nicht stören.

7) Wenn es die geltende Gesetzgebung vorschreibt, müssen Tiere einen Maulkorb tragen.

8) Die Besitzer müssen die Tiere zur Erfüllung ihrer Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes bringen und die Exkremente immer entsorgen.


ELEKTRIZITÄT
1) Der Camper verpflichtet sich in eigener Verantwortung Stecker, Kabel und Geräte zum Anschluss an die Säulen ausschließlich in Übereinstimmung mit der EWG zu verwenden.

2) Jeder Stellplatz berechtigt Sie zur Nutzung von nur einer Steckdose. Jede Nutzung zusätzlicher Steckdosen, auch wenn sie vorübergehend ist, muss von der Direktion genehmigt werden.

 

SCHWIMMBAD

1) Das Schwimmbad ist von 9:30 bis 12:45 Uhr und von 15:15 bis 18:45 Uhr geöffnet, mit Ausnahme von Abweichungen aufgrund Wartungs- und Reinigungsarbeiten oder aufgrund besonderer klimatischer Bedingungen.

2) Der Zugang zum Solarium erfordert die Desinfektion der Füße im speziellen Becken am Eingang des Schwimmbadbereiches.

3) Kinder unter 3 Jahren müssen spezielle Poolwindeln tragen.

4) Es dürfen keine Badematten, Bälle oder andere aufblasbare Gegenstände in die Becken gebracht werden. Die Verwendung von Armlehnen und Schwimmwesten ist erlaubt.

5) Im Schwimmbadbereich ist auf Ruhe und Entspannung zu achten. Geräusche und Spiele, die andere Gäste stören könnten, sind verboten.

6) Im Schwimmbad ist es verboten, vom Beckenrand zu springen

7) Die Direktion behält sich das Recht vor, die Zeiten und Nutzungsbedingungen des Pools zu ändern, wenn Sie dies für angemessen hält.

 

RUHEZEIT UND STILLE AUF DEM CAMPINGPLATZ
1) Die Ruhezeit geht von 13:00 bis 15:00 Uhr und vom 23:00 bis 7:00 Uhr. In diesen Uhrzeiten ist strikte Ruhe zu wahren.
2) Während der Ruhezeit ist das Rein - und Rausfahren von Kraftzeugen verboten.
3) Geräusche, Belästigungen, von Radio- und Fernsehgeräten, die Benutzung von Rollschuhen oder All das was die Gäste stört; Verhaltensweisen, Spiele und Aktivitäten, die den Frieden und die Ruhe des Campingplatzes stören, sind verboten.                                                                                                                               5) Der Einsatz von Klimaanlagen ist erlaubt, wenn die Emissionen die normale Verträglichkeit nicht überschreiten und die Nachbarn nicht belästigt werden. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Nutzung der Geräte zu untersagen.

4) Weiterhin behält die Direktion sich das Recht vor, Unterhaltungsaktivitäten zu genehmigen, die die Ruhezeit vorübergehend ändern (z. B. Musikabende, Shows usw.).

 

VERSCHIEDENE VERBOTE
1) Innerhalb des Campingplatzes ist strengstens verboten:

  • Abfall außerhalb den entsprechenden Behältern zu werfen;
  • Feuer im Freien anzuzünden und das Grillen mit Holz oder Kohle (Gas- oder Elektrogrill kann verwendet werden, unter den Bedingungen, das keine Störung oder Gefahr besteht);
  • Schäden an die Vegetation verurzusachen;
  • den Terrain auszugraben oder zu manipulieren;
  • Öle, Kraftstoffe, kochende, salzige Flüssigkeiten oder flüssige Abfälle auf den Boden zu gießen;
  • Autos oder andere Fahrzeuge zu waschen;
  • Geschirr oder Wäsche außerhalb der speziellen Spülbecken zu waschen;
  • Zu waschen oder an den Trinkbrunnen auf der Wiese zu baden;
  • Wasser zu verschwenden oder unsachgemäß zu benutzen;
  • All das zu installieren was eine potenzielle Gefahr darstellt und den freien Durchgang behindern könnte;
  • Besetzte Stellplätze zu Fuß zu überqueren;
  • Sich mit dem Fahrzeug schneller als Schrittgeschwindigkeit fortzubewegen.

 

VERANTWORTUNG DES CAMPINGPLATZES
1) Die Geschäftsführung ist allein und ausschließlich dafür verantwortlich, die Risiken für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritte abzudecken.

2) Jegliche Schäden, die durch die Nutzung von Freizeitgeräten verursacht werden, gehen zu Lasten des Benutzers.

3) Die Gäste haften für alle Schäden, die sie selbst, Minderjährige in ihrer Obhut oder Tiere in ihrem Eigentum an Sachen und Personen verursachen.

4) Die Direktion ist nicht dafür verantwortlich für Diebstähle, Schäden durch andere Gäste, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten, Epidemien und Pandemien, einschließlich Pflanzen.

5) Die vorgenannten Verantwortlichkeiten der Direktion und der Gäste erstrecken sich auch auf den Bootssteg.

 

VERLORENE GEGENSTÄNDE
1) Die auf dem Campingplatz gefundenen Gegenstände müssen der Direktion für die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten übergeben werden.

 

BESCHWERDEN UND VERSCHIEDENE ANFRAGEN
1) Für Anfragen und Beschwerden muss sich der Gast ausschließlich an die Direktion wenden, auch wenn diese Anfragen die Verwendung von Werkzeugen des Campingplatzes, das Mähen des Rasens oder andere Wartungsarbeiten betreffen.

 

ENTFERNUNG VON DEM CAMPINGPLATZ
1) Die Direktion behält sich das Recht vor, Diejenigen auszuweisen, die nach eigenem Ermessen gegen die Verordnung verstoßen oder auf andere Weise die Harmonie und den Geist der Unterkunft stören, den guten Ablauf des Gemeinschaftslebens und die Interessen der Unterkunftsanlage schädigen.

2) Kunden, die bereits ausgewiesen oder zurückgerufen wurden, können den Campingplatz ohne eine neue spezifische Genehmigung der Direktion nicht betreten.

 

BESTIMMUNGEN DER VERWALTUNG UND ÄNDERUNG DER VERORDNUNG         Obwohl dies in dieser Verordnung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, müssen die Kunden die Bestimmungen der Verwaltung einhalten. Die Direktion behält sich das Recht vor, diese Verordnung jederzeit zu ändern, wenn sie dies für erforderlich hält.

 

 

BRANDSCHUTZ UND SANITÄRER NOTFALL

  • Der Campingplatz ist mit einem Alarmsystem ausgestattet, über das der Gast einen Brand oder einen Gesundheitsnotfall melden kann.
  • Die Campingmappe zeigt die Lage der Alarmknöpfe und die Lage der Feuerlöscher.
  • Auf der Karte sind die Fluchtwege, die Sammelstellen und die im Notfall nützlichen Telefonnummern angezeigt.

Unsere Mitarbeiter verfügen über das Wissen und Mittel um mit den Notfällen umzugehen und die geltenden Vorschriften einzuhalten, aber die Mitarbeit des Gastes ist wesentlich, daher erinnern wir Sie daran, dass:

  • die Verwendung von offenem Feuer innerhalb des Campingplatzes ist strengstens verboten;
  • die Verwendung von Holzkohle- oder Holzgrills ist verboten. Die Verwendung von Elektro- oder Gasgrills mit 5 Kg Flaschen ist nur gestattet unter den Bedingungen, das diese keine Störung oder Gefahr für andere Gäste darstellt.
  • es ist verboten, Feuer jeder Art und Größe unaufbesichtigt zu lassen (Öfen, Kerzen, Spiralen, Zitronengas usw.).
  • es ist verboten, elektrische Geräte ohne längere Überwachung eingeschaltet zu lassen (Öfen, Herde, aber auch Kühlschränke und Klimaanlagen können eine Gefahrenquelle darstellen).
  • es ist verboten, in den Zelten zu rauchen, Kerzen zu benutzen, offenen Flammen zu benutzen oder zu kochen.
  • autos müssen mindestens einen (1) Meter von den mobilen Wohneinheiten (Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen) entfernt geparkt werden.